Kommentar zur Geburtenrate: Kein „Benefit“, sondern Selbstverständlichkeit

Kommentar Geburtenrate

Kommentar zur Geburtenrate: Kein „Benefit“, sondern Selbstverständlichkeit

Die Geburtenrate ist derzeit wieder in den Schlagzeilen. Bei allem Positiven, was die Politik in Sachen Betreuungsplätze geschafft hat: Nun sind die Unternehmen dran. Damit „Benefits“ selbstverständlich werden.

Mehr Kinderbetreuungsmöglichkeiten erhöhen die Geburtenrate. Diese Erkenntnis ist wahrlich nicht neu. Nur in Deutschland muss sie durch die x-te Studie belegt werden und ist sie eine Schlagzeile wert – immer noch. In den vergangenen Jahren hat sich zwar einiges getan. Die Verabschiedung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr grenzte schon an ein Wunder in dem Land, in dem das Wort „Rabenmutter“ entstanden und immer noch nicht ausgerottet ist. Bei der Umsetzung hakt es jedoch an vielen Stellen: Die meisten Betreuungsplätze entstanden in der Tagespflege, sprich bei Tagesmüttern und -vätern. Die kosten die Eltern in der Regel mehr als ein Platz in der Kindertagesstätte bei gleichzeitig schlechterer Ausbildung der Betreuungskräfte. Städte und Gemeinden müssen weitgehend selbst sehen, wie sie die Vorgaben der Bundespolitik umsetzen. In Großstädten wie Köln fehlt es schlicht und einfach an Bauland, zumal bezahlbaren, für neue Kitas.

Mickrige 35 Prozent

Ganz zu schweigen von den Elternteilen – die immer noch meistens Mütter sind – die gerne arbeiten würden, aber das immer noch nicht können, weil es – Rechtsanspruch hin oder her – keinen freien Platz gibt. Diese traurige Realität ist komischerweise keine Schlagzeile wert und wird auch in den Statistiken vernachlässigt. Sie ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass der glorreiche Rechtsanspruch nur für 35 Prozent der Kinder eines Jahrgangs gilt und selbst diese mickrige Zahl vielerorts nicht erreicht wird. Auch das wird gerne unter den Teppich gekehrt.

Es ist also noch längst nicht alles Gold, was in Politiker-Reden und Statistiken glänzt. Deshalb sind nun im nächsten Schritt die ArbeitgeberInnen gefragt, dem Staat unterstützend zur Seite zu stehen bei dieser Mammut-Aufgabe, die jahrzehntelang vernachlässigt wurde. Dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz muss nun das Gebot – wenn nicht gar Gesetz – folgen, dass ab einer bestimmten Firmengröße Betriebskindergärten eingerichtet werden. Denn davon profitieren auch die Unternehmen im Kampf um die besten Köpfe. Auch das ist eine Binsenweisheit, die in Deutschland noch nicht angekommen ist: Eltern, die ihre Kinder gut aufgehoben wissen und nicht erst durch die halbe Stadt fahren müssen zur Tagesmutter oder Kita mit dem einzigen verfügbaren Platz sind bessere, weil konzentriertere, zufriedenere ArbeitnehmerInnen. Sie binden sich fester an eine Firma, die ihnen solche „Benefits“ gewährt. Diese heutige Zusatzleistung muss in der baldigen Zukunft zur Selbstverständlichkeit werden.

Bild: Lucie Kärcher / pixelio.de

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